Ich bin seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2002 in Hof als Anwältin tätig. Seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit habe ich mich auf die Fachgebiete des Familienrechts und des Erbrechts spezialisiert. Im Jahre 2006 wurde mir durch die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin für Familienrecht" verliehen. Auch habe ich den Fachanwaltslehrgang "Erbrecht" erfolgreich absolviert und besondere theoretische Kenntnisse im "Erbrecht" erworben, die ich seither in ständiger Praxis und Fortbildung einsetze und ausbaue.
Ich bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des "Deutschen Anwaltsvereins". Durch ständige und umfangreiche Fortbildung nebst laufender Aktualisierung meines fachspezifischen Wissens kann ich Sie in allen von mir betreuten Rechtsgebieten auch in schwierigen und konfliktreichen sowie komplexen Rechtsfragen bestens beraten und interessengerecht, kompetent und umfassend vertreten. Wichtiger Bestandteil einer guten Vertretung Ihrer Interessen ist dabei für mich, mir Zeit für Ihr Anliegen zu nehmen und in ausführlichen Besprechungen mit Ihnen die jeweils bestmöglichen Lösungswege zu erarbeiten.
Zu dem Fachbereich Familienrecht gehören insbesondere:
Das Rechtsgebiet des Familienrechts ist besonders komplex, zumeist sehr emotionsbeladen und durch die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls gekennzeichnet. Das Problem in familienrechtlichen Angelegenheiten liegt häufig nicht in den Prozessen vor Gericht, sondern in den zwischenmenschlichen Problemen, die hinter der mit einer Trennung zusammenhängenden, unterschiedlichen Sach-, Interessen- und Rechtslage verborgen sind. Daher ist hier nicht nur juristisches Fachwissen erforderlich, sondern auch die Fähigkeit, kreativ, vorausschauend und psychologisch einfühlsam sowie taktisch geschickt vorzugehen. Eine Fachanwältin für Familienrecht ist hierauf spezialisiert. Eine durch umfassende und umfangreiche Prüfung nachgewiesene theoretische wie auch praktische Erfahrung sowie regelmäßige, fachspezifische Fortbildungen zeichnen einen Fachanwalt für Familienrecht aus.
Im Erbrecht geht es einerseits um die Frage der vorausschauenden Gestaltung der Erb- und Vermögensnachfolge, andererseits um den bereits eingetretenen Erbfall sowie die damit verbundene Durchsetzung oder die Abwehr erbrechtlicher Ansprüche und Verpflichtungen sowie der Pflichtteilsansprüche. Die hiermit einhergehenden Probleme sind vielschichtig, kompliziert und geprägt von der Rechtsprechung der Gerichte. Häufig stellen sich dem Ratsuchenden beispielsweise folgende Fragen:
In diesen sowie in allen anderen erberchtlichen Fragen können Sie sich an uns wenden.